Servicebeschreibung
Bestimmte medizinische Leistungen, als auch Maßnahmen und Mittel um gesund zu werden oder gesund zu bleiben, sind bewilligungspflichtig. Die Bedingungen für die Bewilligung werden hier angeführt.
Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen
Psychotherapie / klinisch-psychologische Behandlung ab der elften Sitzunggeplante Behandlung oder Untersuchung im Ausland
kosmetische BehandlungSterilisation, Schwangerschaftsunterbrechung, Geschlechtsumwandlungheparininduzierte extrakorporale Lipoproteinplasmapherese (HELP -Therapie)operative Maßnahme zur GewichtsreduktionHeimdialyse
Heilmittel
Arzneien und sonstige Mittel, die im Zeitpunkt der Verschreibung nicht im Erstattungskodex ("No-Box-Präparate") enthalten sind.
Arzneien und sonstige Mittel, die im Zeitpunkt der Verschreibung im roten Bereich des Erstattungskodex enthalten sind.Arzneien und sonstige Mittel, die im Zeitpunkt der Verschreibung im gelben Bereich des Erstattungskodex enthalten sind. Es sei denn, sie unterliegen gemäß einer Verlautbarung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger der nachfolgenden Kontrolle. Dies wiederum unter dem Vorbehalt einer Bewilligungspflicht gemäß § 350 Abs. 3 letzter Satz ASVG.
Die Bewilligung von Arzneispezialitäten und Stoffen für magistrale Zubereitungen ist unbeschadet des Bescheidrechtes des Anspruchsberechtigten ausnahmslos vom verordnenden Arzt einzuholen.
Die Bewilligungspflicht entfällt im Fall der Lebensgefahr (bei Verordnung von Verbandstoffen auch im Fall der Ersten Hilfe). Dieser Umstand muss jedoch vom Verordner auf dem Krankenkassenrezept bestätigt werden und dieses Krankenkassenrezept muss spätestens am Tag nach der Ausstellung eingelöst werden.
Heilbehelfe und Hilfsmittel
AugenprotheseBlutzuckermessgerät und MessstreifenBrustprotheseHaftschale (Kontaktlinse)HörapparatKrankenfahrstuhlorthopädischer Schuh einschließlich Ausgestaltung, Adaptierung eines Konfektionsschuhes
Anstaltspflege
Aufnahme in eine Krankenanstalt im Fall
einer geplanten Behandlung oder Untersuchung im Auslandeiner kosmetischen Behandlungeiner Sterilisation, Schwangerschaftsunterbrechung, Geschlechtsumwandlungeiner operativen Maßnahme zur Gewichtsreduktion
Medizinische Hauskrankenpflege
Medizinische Hauskrankenpflege ab der fünften Woche
Maßnahmen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation
alle Maßnahmen einschließlich der aus diesen Titeln beantragten Heilbehelfe und Hilfsmittel
Konservierende oder chirurgische Zahnbehandlung
Nachbehandlung nach einem blutigen Eingriff ab der vierten Sitzung pro QuadrantBehandlung empfindlicher Zahnhälse ab der vierten Sitzung pro BehandlungsfallBestrahlung ab der vierten Sitzung pro QuadrantRöntgenaufnahmen ab der sechsten Aufnahme innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Monaten neben
einem Zahnröntgenstatus innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Monaten, ausgenommen
bei Wurzelbehandlung, Wurzelspitzenresektion oder WurzelsucheStomatitisbehandlung ab der zehnten Sitzung pro Kalendervierteljahrtherapeutische Injektion
Kieferorthopädische Behandlung
Alle Behandlungen, nicht aber Reparaturen kieferorthopädischer Apparate.
Der Anspruchsberechtigte hat den vom Zahnbehandler erstellten Behandlungsplan vorzulegen, der einen Befund, einen Therapievorschlag, die Angabe der vorgesehenen Apparate und eine Behandlungsprognose enthalten soll. Die Bewilligung ist für jedes Behandlungsjahr einzuholen.
Zahnersatz
Jede Art von Zahnersatz, nicht aber Reparaturen
Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit, Gesundheitsfürsorge
Krankentransport
FlugtransportKrankentransport bei einer Serienbehandlung (ausgenommen zur Dialyse, Chemo - oder Strahlentherapie)
ab dem fünften Transport
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die österreichweite Service-Nummer 050405 oder per Mail an Ihre zuständige Kundenservicestelle.
Support - Kontakt
Adresse
mehrzeillig
T +41 123 456 78
F +41 123 456 78 - 910
E info@example.com